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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MEG UG (haftungsbeschränkt)
Bergstraße 24, 87448 Waltenhofen

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Der vom Auftraggeber elektronisch und/oder manuell unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot an die Gesellschaft. Wir können diesen Auftrag innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder ablehnen.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir den Auftrag des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise, Zahlung und Verzug

1. In unseren Preisen sind die Umsatzsteuer und sämtliche Nebenkosten enthalten.

An- und Abfahrtskosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Zusätzlich können Kautions- und Verwaltungspauschalen anfallen.

2. Sämtliche Zahlungen haben ausschließlich auf das von der Gesellschaft benannte Konto zu erfolgen.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der vereinbarte Gesamtpreis sofort nach Zustandekommen des Auftrags auf das von der Gesellschaft angegebene Geschäftskonto zu entrichten. Für den Fall der Nichtzahlung bis zum vereinbarten Zeitpunkt sind alle Kosten ohne Abzug auch bei Nichtinanspruchnahme als Schadensersatz innerhalb einer Frist von 5 Werktagen an das von der Gesellschaft angegebene Geschäftskonto zu entrichten.

4. Gerät der Auftraggeber schuldhaft, vorbehaltlich, vorsätzlich oder fahrlässig in Zahlungsverzug, so entstehen ab dem ersten Tag der Nichtzahlung nach dem eigentlichen Zahlungstermin Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Ergänzend zu dieser Regelung wird auf die in § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB benannten Bestimmungen verwiesen.

§ 4 Zustandekommen und Termin

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Termin vereinbart wurde, sind unsere Geschäftszeiten oder Hallenzeiten ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Der Beginn des von uns angegebenen Termins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Der Auftraggeber kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Termins durch die Gesellschaft uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist einen Alternativtermin festzulegen. Sollten wir einen ausdrücklichen Termin schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Kommt der Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Verzug gerät.

5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Verzuges der Gesellschaft bleiben unberührt.

(6) Die Buchung kann bis sieben (7) Tage vor dem Event-Datum im Voraus schriftlich kostenlos storniert werden, danach fallen 100 % des Buchungspreises an. Eine Verschiebung ist nach dieser Frist auch nicht mehr möglich.

7. Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer nicht von uns oder unseren Mitarbeitern verschuldete nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, so besteht für den Kunden kein Recht auf Erstattung. Die MEG UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, in einzelnen Fällen Ermäßigungen auf Folgebuchungen anzubieten.

§ 5 Eigentum

1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Mietsachen Eigentum der Gesellschaft Media Entertainment Group UG (haftungsbeschränkt) sind und bleiben.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum der Gesellschaft in Anspruch genommen wird, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten aufgrund einer vom Auftraggeber verschuldeten Verschlechterung der Mietsache durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. In Bezug auf die Mietsache der Gesellschaft hat uns der Auftraggeber unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die eigentliche Mietsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

3. Wir haften vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen.

§ 6 Haftungsausschluss

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen im Hinblick auf den § 145 BGB nur annähernd maßgebend.

2. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung grundlos verweigert haben. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

3. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

4. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 09/2018